Seit vielen Jahren werden an verschiedenen Standorten Menschen mit Kommunikationseinschränkungen im Hinblick auf ihre kommunikativen Möglichkeiten und Fähigkeiten hin beraten. Einige Beratungsstellen entstanden aufgrund der Initiative von Lehrer:innen an Schulen mit Förderschwerpunkten. Andere Stellen sind in Trägerschaft großer Einrichtungen, die sich u.a. für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Das Angebot wird von einigen Beratungsstellen durch Institutionen unterschiedlichster Art (Behindertenverbände, Universitäten, Einzelfallhilfe etc.) ergänzt.
Alle Beratungsstellen verfolgen das gleiche Ziel: Sie wollen Menschen, welche auf Unterstützte Kommunikation angewiesen sind, beraten, begleiten und unterstützten.
Grundgedanken zu Finanzierungen der Beratungsleistung, zu Hilfsmittelversorgungen und der Auseinandersetzung mit den jeweiligen Kostenträger beschäftigen und erschweren die Arbeit von Beratungsstellen. Es tauchen immer wieder Fragestellungen (Ablehnung von Hilfsmitteln, Finanzierung der Beratungsleistung, Abschluss von Leistungsvereinbarungen zur Unterstützten Kommunikation etc.) auf, welche nicht nur einzelne Beratungsstellen betreffen, sondern ein generelles Problem in der Arbeit einer Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation darstellen.
Aus diesem Grund wurde am 3. Juli 2001 in Bonn die Bundesarbeitsgemeinschaft Beratungsstellen für Kommunikationshilfe (BKOM) gegründet.
Die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft steht unter der Zielsetzung, die Integration von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen gesellschaftlichen Lebens durch Verbesserung ihrer Kommunikationsmöglichkeiten zu unterstützen. Auf dieser Grundlage möchten wir die Belange und Interessen der Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation vertreten.